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Landesarbeitsgemeinschaft Betrieb & Gewerkschaft


LAG Betrieb & Gewerkschaft

Ausnahmen vom Mindestlohn sind rechtlich unzulässig

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro soll gemäß der Koalitionsvereinbarung zum 1. Januar 2015 in Kraft treten. Allerdings droht der gesetzliche Mindestlohn ins Leere zu laufen, sollten sich die Stimmen durchsetzen, die sehr weitreichende Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn fordern. Diskutiert werden Ausnahmen zum Beispiel für Jugendliche, Rentner*innen, saisonal befristet eingestellte Beschäftigte, Taxifahrer*innen oder Langzeitarbeitslose. Gut fünf Millionen Beschäftigte in Deutschland verdienen weniger als 8,50 Euro pro Stunde. Würde die Bundesregierung diesen Forderungen nach Ausnahmen vom Mindestlohn nachgeben, erhielten zwei Millionen dieser Niedriglohnbeschäftigten keinen Mindestlohn und es könnte zu problematischen Verdrängungseffekten auf dem Arbeitsmarkt kommen.

Ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers Prof. Andreas Fischer-Lescano vom Zentrum für Europäische Rechtspolitik an der Universität Bremen kommt zu dem Ergebnis, dass bei der Einführung des Mindestlohns Ausnahmen für Studierende, Rentnerinnen und Rentner, Jugendliche, saisonal befristet Beschäftigte, Taxifahrer*innen und Langzeitarbeitslose rechtlich unzulässig sind. Eine solche Ungleichbehandlung wäre ein Verstoß gegen das Grundgesetz, gegen das Recht der Europäischen Union und gegen das Völkerrecht.

Damit wird die Forderung unserer Partei DIE LINKE, solche Ausnahmen vom Mindestlohn nicht zuzulassen, gutachterlich untermauert. Jeder, der solche Ausnahmen befürwortet, muss wissen, dass diese rechtlich keinen Bestand haben. Es ist wichtig, dass der Mindestlohn jetzt endlich ohne Ausnahmen eingeführt und seine Durchsetzung mit wirksamen Kontrollen sichergestellt wird.

Günter Foss
Landessprecher Arbeitsgemeinschaft Betrieb & Gewerkschaft

 


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