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Unterstützen Sie uns mit einer Spende!

Grafik: Brief mit Kugelschreiber

Wir wollen und werden in diesem Jahr gemeinsam an vielen Orten Wahlkampf führen. Wir kämpfen um jede Stimme. Viele Genossinnen und Genossen werden sich unter hohem persönlichen Krafteinsatz in die Wahlkämpfe einbringen. Wahlkämpfe kosten aber auch Geld. DIE LINKE ist die einzige der im Bundestag vertretenen Parteien, die keine Großspenden von Konzernen, Banken, Versicherungen und Lobbyisten erhält. Das macht uns unabhängig vom Einfluss Dritter. Wir sind nicht käuflich.

Politische Arbeit kostet Geld. Infomaterial muss erstellt und gedruckt werden. Webseiten wie diese werden und gepflegt. Das Zusammentreffen mit Bürgerinnen und Bürgern auf den vielfältigsten Veranstaltungen muss organisiert und bezahlt werden. Wenn auch Sie wollen, dass DIE LINKE hier noch mehr tun kann, unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende. Einmal oder regelmäßig. Zum Beispiel durch Überweisung auf unser Konto:

Mittelbrandenburgische Sparkasse
IBAN: DE15 1605 0000 1000 7506 43
BIC: WELADED1PMB

Stichwort: Spende, Vorname, Name, Adresse

Bitte geben Sie unbedingt Ihren Name und Adresse an, da es das Parteiengesetz verbietet, anonyme Spenden anzunehmen.

Spenden von gemeinsamen Konten (Ehepartner) müssen einer konkreten Person zugeordnet werden, oder es wird erklärt, dass die Spende zu gleichen Teilen beiden zugeordnet werden soll.

Auf Wunsch stellen wir gern eine Spendenbescheinigungen aus.

Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugfähig:

Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- Euro, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- Euro jährlich, werden nach dem EStG § 34g berücksichtigt, indem 50 Prozent des zugewendeten Betrages, d. h. max. 825,- Euro bzw. 1.650,- Euro, von der Steuerschuld abgezogen werden.

Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- Euro bzw. 3.300,- Euro nach dem EStG § 10 Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, wenn für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34g gewährt worden ist.

Sie können uns auch eine Einzugsermächtigung erteilen und wir ziehen Ihre Spende einmalig oder regelmäßig von Ihrem Konto ein. Die Erlaubnis brauchen wir allerdings schriftlich. Bitte drucken Sie daher das Formular für die Einzugsermächtigung aus, tragen Ihre Angaben ein und schicken sie es uns zu. Per Fax an 0331/2000910 oder postalisch an die Alleestr. 3, 14469 Potsdam.